Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e.V. fördert den Nachwuchs aus dem Bereich Compliance Management, indem er in jedem Jahr herausragende Abschlussarbeiten auszeichnet, die sich wissenschaftlich forschend Compliance-Themen zuwenden. Die Arbeiten sollten ihren Schwerpunkt auf die Umsetzbarkeit der Ergebnisse in der Praxis legen, sich der Entwicklung des Berufsbildes widmen oder anderweitig einen wesentlichen Beitrag zum Thema Compliance Management leisten.
Kategorie „Beste Masterarbeit“: 1.000 Euro Preisgeld
Kategorie „Beste Dissertation“: 1.000 Euro Preisgeld
Die Jury besteht aus Mitgliedern des Wissenschaftlichen Beirats sowie Präsidiumsmitgliedern und Funktionsträgern des BCM, die die Arbeiten unter Berücksichtigung von wissenschaftlichen und praxisrelevanten Aspekten bewerten.
Die von der Jury bestimmten Gewinnerinnen und Gewinner werden zum Bundeskongress Compliance nach Berlin eingeladen – dem größten interdisziplinären Treffen von Inhouse Compliance Managern im deutschsprachigen Raum. Die feierliche Preisverleihung findet im Rahmen des Kongresses statt.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Einreichung der Masterarbeit oder Dissertation?
- Die Arbeit setzt sich mit Konzepten, strategisch angelegten Prozessen oder wissenschaftlichen Compliance-Themen auseinander.
- Die Arbeit sollte ihren Schwerpunkt auf die Umsetzbarkeit der Ergebnisse in der Praxis legen, sich der Entwicklung des Berufsbildes widmen oder anderweitig einen wesentlichen Beitrag zum Thema Compliance Management leisten.
- Die Arbeit muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.
- Die eingereichte Arbeit darf nicht älter als zwei Jahre sein. Die Befristung gilt ab dem Datum auf der jeweiligen Master- oder Promotionsurkunde.
Was muss eingereicht werden?
Die Bewerbung erfolgt per Mail und muss folgende Dokumente enthalten:
- die vollständige Masterarbeit oder Dissertation,
- das Abstract der Arbeit von max. 5 DIN A4-Seiten,
- kurzes Empfehlungsschreiben eines/einer der prüfenden Dozentinnen und Dozenten (bzw. Betreuerinnen und Betreuer bei Dissertationen),
- tabellarischen Lebenslauf (inklusive Anschrift),
- eidesstattliche Erklärung des Verfassers/der Verfasserin über seine/ihre Autorenschaft, sofern nicht in der Arbeit bereits enthalten,
- die Master- oder Promotionsurkunde.
Wohin gehen die Einsendungen?
Die Bewerbungen können vom 22. April bis zum 27. Juli 2024 elektronisch eingereicht werden.
E-Mail: info@compliance-verband.de
Ansprechpartnerin: Alexandra Serjogin
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bundeskongress Compliance
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden zum Bundeskongress Compliance am 6. und 7. November 2025 nach Berlin eingeladen. Der Bundeskongress ist alljährlicher Höhepunkt der Verbandsaktivitäten, zu dem nicht nur Inhouse Compliance Manager, sondern auch namhafte Redner und Rednerinnen aus Wirtschaft und Politik zusammenkommen.
Bitte richten Sie sich darauf ein, dass Sie – im Falle des Gewinns – Ihre Einladung zum Bundeskongress Compliance erst sehr kurzfristig erhalten würden. Halten Sie sich den Termin daher gerne vorsorglich frei.
Die Verleihung
Der feierliche Verleihung des Nachwuchsförderpreises findet im Rahmen des Bundeskongresses statt. Die Website des Kongresses finden Sie hier.