
Neue Maßnahmen zur Umsetzung
Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2026 zwei Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) angenommen.
Ein delegierter Rechtsakt aktualisiert die Liste der erfassten Produkte. Ein Durchführungsrechtsakt regelt das Informationssystem, über das Unternehmen ihre Sorgfaltserklärungen und vereinfachten Erklärungen einreichen.
Die Maßnahmen bauen auf der Gesetzesänderung vom Dezember 2025 auf und schließen das im Mai 2026 vorgestellte Vereinfachungspaket ab.
Welche Produkte sind betroffen?
Die sieben erfassten Rohstoffe Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz bleiben unverändert. Angepasst werden ausschließlich daraus hergestellte Produkte.
Aus dem Anwendungsbereich sollen unter anderem entfallen:
- Rinderhäute, Felle und Leder
- runderneuerte Reifen
- Sojabohnen zur Aussaat
- bestimmte Waren aus vulkanisiertem Kautschuk
- Förder- und Antriebsriemen
- Sitze für Flugzeuge und Kraftfahrzeuge
Neu aufgenommen werden löslicher Kaffee, bestimmte Palmölderivate und gefrorene Rinderzungen. Für sie sollen die Anforderungen ab dem 30. Dezember 2027 gelten.
Proben sowie Produkte für Analysen, Untersuchungen und Tests fallen nicht unter die EUDR. Weitere Ausnahmen betreffen unter anderem Abfälle, gebrauchte Produkte, Verpackungsmaterialien und Produkte zur Herstellung von Arzneimitteln.
Der delegierte Rechtsakt muss noch von Parlament und Rat geprüft werden.
Was ändert sich im Informationssystem?
Der Durchführungsrechtsakt legt die technischen Regeln für das EUDR-Informationssystem fest. Vorgesehen sind vereinfachte Erklärungen für Kleinst- und kleine Primärerzeuger sowie aktualisierte Vorgaben für automatisierte Schnittstellen.
Weitere Funktionen sollen im Laufe des Sommers folgen. Schulungen für Unternehmen starten nach Angaben der Kommission Ende Juli.
Wann gelten die Anforderungen?
Ab dem 30. Dezember 2026 gelten die Anforderungen für:
- große und mittlere Marktteilnehmer
- Kleinst- und kleine Marktteilnehmer, die bereits unter die EU-Holzhandelsverordnung fallen
Für alle übrigen Kleinst- und kleinen Marktteilnehmer gilt die EUDR ab dem 30. Juni 2027. Für die neu aufgenommenen Produkte ist der 30. Dezember 2027 vorgesehen.
Bedeutung für Compliance
Unternehmen sollten ihre Betroffenheitsanalyse anhand des aktualisierten Anhangs I wiederholen. Neben Produkten und Zolltarifnummern gehören auch Verantwortlichkeiten, Lieferkettendaten, Sorgfaltsprozesse und die technische Anbindung an das Informationssystem auf den Prüfstand.
Die Anpassungen reduzieren den Produktumfang punktuell. Die Vorbereitung auf die Nachweis-, Prozess- und Systempflichten bleibt eine zentrale Compliance-Aufgabe.
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