
Einheitlicher Rahmen für entwaldungsfreie Produkte
Die EU-Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, EUDR) soll sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe und Produkte nur dann in der EU in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden dürfen, wenn sie entwaldungsfrei sind und im Einklang mit den Gesetzen des Erzeugerlandes produziert wurden. Erfasst sind u. a. Rindfleisch, Soja, Palmöl, Kaffee, Kakao, Kautschuk, Holz sowie zahlreiche daraus hergestellte Produkte. Grundlage ist der Stichtag 31.12.2020: Waren dürfen nicht von Flächen stammen, die danach entwaldet oder deutlich degradiert wurden.
Gezielte Überarbeitung und Verschiebung der Anwendung
Anfang Dezember 2025 haben sich Europäisches Parlament, Rat und Kommission im Trilog politisch auf eine gezielte Überarbeitung der EUDR geeinigt. Kernpunkte sind eine Verschiebung der Anwendung um ein Jahr für alle Unternehmen sowie Vereinfachungen in der Lieferkette, um Betrieben und Behörden mehr Vorbereitungszeit zu geben.
Statt wie geplant ab Ende 2025 soll die Verordnung nun erst ab dem 30.12.2026 vollständig greifen. Die beiden gesetzgebenden Organe haben zugleich die ursprünglich von der Kommission vorgeschlagene „Schonfrist“ für große und mittlere Unternehmen gestrichen und sich stattdessen für einen einheitlichen Anwendungsbeginn für alle Betreiber zum 30. Dezember 2026 entschieden; Kleinst- und Kleinunternehmen erhalten darüber hinaus einen zusätzlichen Puffer von sechs Monaten. Die zusätzliche Frist soll insbesondere genutzt werden, das zentrale IT-System für Sorgfaltserklärungen zu stabilisieren und die Verfahren praxistauglicher zu machen.
Die Pflichten werden zugleich stärker fokussiert:
- Hauptverantwortlich für die Due-Diligence-Erklärung sind künftig die Unternehmen, die ein Produkt erstmals auf den EU-Markt bringen; nachgelagerte Händler werden entlastet.
- Kleinunternehmen in der Primärproduktion sollen eine vereinfachte, einmalige Erklärung abgeben.
- Gedruckte Erzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften werden aus dem Anwendungsbereich der EUDR herausgenommen.
Hintergrund und Zielsetzung
Die EUDR wurde 2023 verabschiedet, um den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung deutlich zu senken. Die EU gehört zu den größten Importeuren entwaldungsrelevanter Agrarrohstoffe und war 2017 für rund 16 % der handelsgetriebenen tropischen Entwaldung verantwortlich – vor allem durch Rindfleisch, Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee und Kautschuk.
Compliance-Pflichten und Ausblick
Trotz Verschiebung bleibt der Regelungsanspruch hoch: Unternehmen müssen künftig nachvollziehbar belegen, dass die von der EUDR erfassten Produkte entwaldungsfrei sind und auf einer tragfähigen Sorgfaltsprüfung basieren. Dazu gehören u. a.:
- systematische Risikobewertung und -minderung entlang der Lieferkette,
- belastbare Rückverfolgbarkeit bis zu den Flächen (inkl. Geodaten),
- dokumentierte Sorgfaltserklärungen gegenüber den Behörden,
- interne Prozesse, um neue Risiken, Lieferantenwechsel und Hinweise auf Entwaldung zu erfassen und zu bearbeiten.
Die politische Einigung schafft damit mehr Spielraum für die Vorbereitung, ändert aber nichts am grundsätzlichen Ziel: Lieferketten in der EU sollen entwaldungsfrei werden. Unternehmen sind gut beraten, die verlängerte Übergangsphase aktiv zu nutzen, um Datenlage, Verträge und Compliance-Strukturen frühzeitig auf EUDR-Niveau zu bringen.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Europäischer Rat: EU-Rechtsakt gegen Entwaldung: Rat und Parlament erzielen Einigung über gezielte Überarbeitung
Europäisches Parlament: Deforestation law: deal with Council to postpone and simplify measures
World Resources Institute: What is the EU Deforestation Regulation? 7 Key Questions, Answered
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat: Durchbruch bei der EUDR: Einigung auf wesentliche Erleichterungen und Verschiebung der Anwendung