
Der Earth Day geht auf eine Studentenbewegung zurück, die 1970 in den USA entstand. Seitdem wird der 22. April weltweit begangen und in Deutschland vom Earth Day-International Komitee e.V. getragen. Für Unternehmen zeigt sich dabei: Verantwortung für Umwelt und Nachhaltigkeit ist längst nicht mehr nur eine Frage von Kommunikation oder Strategie. In vielen Bereichen ist sie regulatorisch konkretisiert und damit Teil operativer Compliance.
Nachhaltigkeit zeigt sich heute in Berichts- und Sorgfaltspflichten, in Produktanforderungen, Lieferkettenvorgaben und Dokumentationspflichten. Für Compliance-Verantwortliche stellt sich daher nicht mehr die Frage, ob Nachhaltigkeit relevant ist, sondern wie sich die Vielzahl rechtlicher Anforderungen in klare Prozesse, Zuständigkeiten und Kontrollen übersetzen lässt.
Fünf zentrale Regelwerke zeigen besonders deutlich, wie konkret Nachhaltigkeit inzwischen in die Compliance-Praxis hineinwirkt:
1. Omnibus I-Richtlinie
Die Omnibus I-Initiative der EU-Kommission steht für eine „Vereinfachung“ zentraler Nachhaltigkeitsregeln, ohne die Ziele des Green Deal aufzugeben. Sie setzt beim bestehenden Rahmen an, statt ein komplett neues Nachhaltigkeitsregime zu schaffe und:
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- betrifft vor allem CSRD und CSDDD und verschiebt bzw. modifiziert dort Anwendungsbereich, Fristen und einzelne Pflichten,
- trat Anfang 2026 in Kraft; die Mitgliedstaaten müssen die Änderungen binnen rund zwölf Monaten umsetzen, sodass die angepassten CSRD- und CSDDD-Regeln ab 2027/28 schrittweise wirksam werden,
- ist für Compliance relevant, weil Unternehmen ihre Betroffenheitsprüfung, Projektplanung und Governance-Strukturen an die geänderte Rechtslage anpassen müssen.
2. EU-Taxonomie-Verordnung
Die EU-Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 definiert, wann eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig gilt. Sie ist das zentrale Klassifikationssystem des europäischen Nachhaltigkeitsrechts und:
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- soll Kapital in Tätigkeiten lenken, die mit den Klima- und Umweltzielen der EU vereinbar sind, und dient zugleich als Markttransparenzinstrument,
- hilft, Greenwashing zu begrenzen, weil Unternehmen und Finanzmarktakteure sich an gemeinsamen Kriterien für nachhaltige Tätigkeiten orientieren müssen,
- ist für Compliance relevant, weil sie Auswirkungen auf Berichterstattung, interne ESG-Einordnung, Kapitalmarktkommunikation und Investorenkommunikation hat.
3. SFDR – Sustainable Finance Disclosure Regulation
Die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) regelt, wie Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater über Nachhaltigkeitsaspekte informieren müssen. Sie ist zentraler Baustein der Sustainable-Finance-Strategie der EU und:
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- verlangt außerdem Angaben zu den nachteiligen Auswirkungen von Investitionen auf Umwelt und Gesellschaft,
- betrifft nicht nur einzelne Finanzprodukte, sondern auch Offenlegungen auf Unternehmensebene,
- ist für Compliance relevant, weil die Verordnung konsistente, nachvollziehbare und belastbare ESG-Informationen verlangt und damit Schnittstellen zu Datenhaushalt, Produktgovernance und externer Kommunikation schafft.
4. EUDR – EU-Entwaldungsverordnung
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- soll sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse, die in der EU in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden, nicht zu Entwaldung oder Waldschädigung beitragen
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- erfasst insbesondere Produkte mit Bezug zu Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse
- verlangt von Marktteilnehmern und Händlern Sorgfaltspflichten, Nachweise und belastbare Informationen zur Herkunft der betroffenen Produkte
- gilt nach aktueller Rechtslage ab 30. Dezember 2026 für große und mittlere Marktteilnehmer sowie ab 30. Juni 2027 für Mikro- und Kleinunternehmen; damit ist sie ein sehr konkretes Thema für Lieferketten- und Einkaufs-Compliance.
5. PPWR – EU-Verpackungsverordnung
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR – Verordnung (EU) 2023/1115) richtet den Fokus auf Rohstoffe und Erzeugnisse, deren Produktion maßgeblich zur weltweiten Entwaldung beiträgt. Ziel ist es sicherzustellen, dass nur noch entwaldungsfreie Produkte in der EU in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden und:
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- gilt grundsätzlich für alle Verpackungen und Verpackungsabfälle in der EU, mit teils erleichterten Anforderungen für Kleinstunternehmen,
- verfolgt das Ziel, Verpackungsabfälle zu verringern, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten und die Kreislaufwirtschaft zu stärken,
- ist für Compliance relevant, weil sie Anforderungen an Produktgestaltung, Materialwahl, Kennzeichnung, Marktbereitstellung und Dokumentation stärker europäisch vereinheitlicht; die Verordnung beginnt ab Mitte 2026 zu gelten.
Nachhaltigkeit ist für Compliance kein Zukunftsthema mehr. Sie ist längst Teil konkreter Unternehmenssteuerung.
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