Im Jahr 2024 fällt der Earth Overshoot Day auf den 1. August. Ab diesem Datum verbrauchen wir mehr Ressourcen, als die Erde nachhaltig bereitstellen kann. Expertinnen und Experten warnen vor den langfristigen Folgen des anhaltenden Raubbaus an der Natur, wie dem Verlust der Biodiversität, der Verschlechterung der Ökosysteme und den Auswirkungen des Klimawandels.
Es gibt jedoch auch positive Entwicklungen. Der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien, die Verbesserung der Energieeffizienz und die wachsende Sensibilisierung für Umweltthemen sind Schritte in die richtige Richtung. Initiativen zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes und zur Förderung nachhaltiger Praktiken gewinnen weltweit an Bedeutung.
Um den Erdüberlastungstag im Kalender weiter nach hinten zu verschieben, ist es entscheidend, dass Regierungen, Unternehmen und Einzelpersonen gemeinsam handeln. Maßnahmen wie die Förderung einer Kreislaufwirtschaft, die Reduzierung von Abfall und die nachhaltige Nutzung von Ressourcen sind unerlässlich, um eine lebenswerte Zukunft für kommende Generationen zu sichern.
Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren die Nachhaltigkeit in Unternehmen stärker in den Fokus gerückt und mehrere wichtige Richtlinien verabschiedet, um die Nachhaltigkeit zu fördern und den ökologischen Fußabdruck zu verringern:
EU-Richtlinien zur Förderung der Nachhaltigkeit:
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Diese Richtlinie, die am 5. Januar 2023 in Kraft trat, erweitert die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verpflichtet eine größere Anzahl von Unternehmen, detaillierte Berichte über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen zu erstellen. Ziel ist es, die Transparenz und Rechenschaftspflicht von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit zu erhöhen.
- Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD): Verabschiedet am 13. Juni 2024 und in Kraft getreten am 25. Juli 2024, verpflichtet diese Richtlinie Unternehmen, potenzielle und tatsächliche nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in ihren eigenen Betrieben sowie in ihren globalen Wertschöpfungsketten zu identifizieren und zu adressieren. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen zur nachhaltigen Entwicklung beitragen und negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt minimieren.
- EU Deforestation Law (EUDR): Dieses Gesetz, das am 29. Juni 2023 in Kraft trat, verbietet den Verkauf und Export bestimmter Waren, die mit Entwaldung in Verbindung stehen, es sei denn, sie erfüllen strenge Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Ziel ist es, den Beitrag der EU zur globalen Entwaldung und zum Verlust der Biodiversität zu verringern und die Treibhausgasemissionen zu senken.
- EU Taxonomy for Sustainable Activities: Diese Verordnung, die am 12. Juli 2020 in Kraft trat und kontinuierlich aktualisiert wird, definiert Kriterien für wirtschaftliche Aktivitäten, die als ökologisch nachhaltig gelten. Sie dient als Klassifizierungssystem, um Investitionen in nachhaltige Projekte zu lenken und Greenwashing zu vermeiden.
- EU Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR): Verabschiedet am 13. Juni 2024 und in Kraft getreten am 18. Juli 2024, legt diese Verordnung Anforderungen an die Kreislauffähigkeit, Energieeffizienz und allgemeine Umweltverträglichkeit von Produkten fest. Sie ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und soll die Umweltauswirkungen von Produkten verringern und die Kreislaufwirtschaft fördern.
Mehr Informationen:
Tagesschau: Earth Overshoot Day: Trendwende bei der Erdüberlastung?
CSR in Deutschland, eine Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Bundesministerium der Justiz: BMJ – Pressemitteilungen – Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: Europäische Vorgaben sollen möglichst bürokratiearm ins deutsche Recht umgesetzt werden
Europäische Kommission: Regulation on Deforestation-free products
Europäische Kommission: EU taxonomy for sustainable activities
Europäische Kommission: Ecodesign for Sustainable Products Regulation