Compliance Radar

Zwei Astronauten auf dunklem Hintergrund, umgeben von dem Titel "COMPLIANCE RADAR" in großer, heller Schrift.

Mit dem Compliance Radar hat der BCM ein neues Podcast-Format gestartet, das aktuelle Entwicklungen & Updates aus der Compliance-Welt strukturiert und kompakt zusammenfasst. Das Ziel: Compliance-Verantwortlichen einen schnellen Überblick über relevante regulatorische Themen und Trends zu geben.

Das Format erscheint wöchentlich und greift ausgewählte Entwicklungen aus Regulierung, Recht, Wirtschaft und Governance auf. Die Inhalte werden redaktionell kuratiert von der Geschäftsstelle moderiert und im Podcastformat KI-basiert eingesprochen. Themenbasiert werden auch ExpertInnen aus dem BCM und aus dem Kreis der Partner hinzuladen.


Das waren u.a. die Themen der ersten Folge vom 03. März:

Equal Pay Day und Entgelttransparenz

Der Gender Pay Gap liegt in Deutschland weiterhin bei 16 Prozent unbereinigt und 6 Prozent bereinigt. Darauf macht die Initiative Equal Pay Day unter Bezug auf Berechnungen des Statistischen Bundesamtes aufmerksam. Zu den häufig genannten Ursachen zählen unter anderem Teilzeitquoten, Branchenunterschiede sowie Erwerbsunterbrechungen.

In der aktuellen Debatte rückt insbesondere die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in den Fokus. Sie verpflichtet Unternehmen ab 2026, Gehaltsspannen im Bewerbungsverfahren offenzulegen, Auskunftsrechte zu stärken und Vergütungssysteme regelmäßig zu überprüfen. Ziel ist mehr Transparenz bei Entgeltstrukturen und eine bessere Nachvollziehbarkeit von Vergütungsentscheidungen.


Neue Zollregeln für Kleinsendungen

Die EU reformiert die Zollregeln für kleine Pakete. Die bisherige Zollbefreiung für Waren von außerhalb der EU mit einem Wert unter 150 Euro soll entfallen. Hintergrund ist unter anderem, dass diese Regelung Händlern aus Nicht-EU-Ländern Wettbewerbsvorteile verschaffen konnte.

Ab Juli 2026 ist zunächst eine Pauschalabgabe von drei Euro pro Artikel vorgesehen. Perspektivisch soll ein EU-Zolldatenhub die Zollabwicklung digitalisieren und reguläre Zolltarife ermöglichen. Der Start dieses Systems ist derzeit für 2028 vorgesehen. Drittstaatenhändler müssen dann umfassendere Produkt- und Warendaten bereitstellen.


Strengere Regeln für Nachhaltigkeitswerbung

Wie aus dem aktuellen Newsletter unseres Förderpartners Taylor Wessing vom 20. Februar hervorgeht, gelten ab 27. September 2026 strengere Anforderungen an Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung. Hintergrund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie „Empowering Consumers“ in das deutsche Wettbewerbsrecht.

Irreführende ökologische oder soziale Aussagen werden ausdrücklich als unlautere Geschäftspraktiken eingestuft. Umwelt- oder Klimaziele dürfen künftig nur kommuniziert werden, wenn ihnen konkrete, öffentlich zugängliche und überprüfbare Pläne zugrunde liegen. Auch allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ sind in der B2C-Werbung künftig unzulässig, sofern sie nicht klar spezifiziert werden. Zudem werden Nachhaltigkeitssiegel ohne zugrunde liegendes Zertifizierungssystem untersagt, und Aussagen zur Klimaneutralität müssen künftig den gesamten Lebenszyklus eines Produkts berücksichtigen.


Weitere Informationen finden Sie hier:

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