
Bereits im Februar dieses Jahres erhielt Deutschland mit dem Standort Frankfurt den Zuschlag für die Einrichtung der AMLA. Ziel der neuen EU-Behörde ist es, durch die Vereinheitlichung europäischer Standards und die Bündelung grenzüberschreitender Aufgaben die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung noch effizienter und wirksamer zu gestalten. Mit der Veröffentlichung des EU-AML-Pakets im Juni 2024 wurde der Grundstein für die Harmonisierung nationaler Vorschriften auf Basis europäischer Gesetzgebung gelegt.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil unterstrich in diesem Zusammenhang das geplante Vorgehen einer „[…] härteren Gangart gegen Finanzkriminalität […]“ (Bundesfinanzministerium, 2025) und kündigte an, illegale Akteure künftig stärker ins Visier zu nehmen. Der vollständige Aufbau sowie die Implementierung der Behörde in Frankfurt sollen bis zum Jahr 2028 abgeschlossen sein. Für europäische Unternehmen ergeben sich daraus insbesondere Auswirkungen auf interne Präventionsprozesse, die Datenhaltung und IT-Strukturen. Fest steht bereits jetzt: Verpflichtete Unternehmen müssen ihre Prozesse bis Juli 2027 an die Anforderungen der neuen Behörde angepasst haben.
Zu den wesentlichen Aufgaben der AMLA zählen:
- Entwicklung einheitlicher Standards und technischer Richtlinien innerhalb der EU
- Direkte sowie indirekte Beaufsichtigung ausgewählter Finanzinstitute, die grenzübergreifend tätig sind und ein hohes Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen
- Unterstützung und Koordinierung der deutschen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) durch grenzüberschreitende Analysen
- Bereitstellung eines kontrollierten Informationsaustauschs
Wie geht es weiter?
2026: Aufbau der Infrastruktur, Einrichtung der zentralen Meldesysteme und Koordinationsmechanismen
2027: Veröffentlichung weiterer Guidelines & Vorbereitung der direkten Aufsicht
2028: Beginn der direkten Aufsicht ausgewählter Unternehmen/ Finanzinstitute durch die AMLA
Die EU-Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung und die Einführung der AMLA verlangen somit frühzeitige Anpassungen in den Präventionssystemen von Finanzinstituten.
Die Herausforderung: Wichtige Detailvorgaben der Anforderungen erscheinen erst 2027, während die Umsetzung schon vorher starten muss. Deshalb gilt es, realistisch einzuschätzen, welche Vorgaben bereits tragfähig sind – vor allem im Hinblick auf IT-Infrastruktur und die künftige Datenbereitstellung gegenüber der AMLA.
Mehr Informationen:
Bundesfinanzministerium (2025): Anti-Geldwäschebehörde AMLA nimmt ihre Arbeit auf
AMLA-Website: The new EU Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism
Europäischer Rat/ Rat der Europäischen Union: Zeitleiste: Maßnahmen der EU gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung