Präsenz: Regionalgruppentreffen Südwest

 

Moderne Bürogebäude in Stuttgart mit Glasfassade und umliegenden Straßen, blauer Himmel und Bäume im Vordergrund.

Die Regionalgruppe Südwest lädt gemeinsam mit RSM Ebner Stolz alle Interessierten zu einem gemeinsamen Präsenztreffen in Stuttgart ein. Die Veranstaltung umfasst Vorträge zu Themen wie der strafrechtlichen Verantwortung in Unternehmen, der möglichen strafmildernden Wirkung eines Compliance-Management-Systems und zu Hinweisgebersystem. Es werden zudem aktuelle Nachhaltigkeitsthemen wie die CSRD und CSDDD beleuchtet und Sie erhalten einen Überblick über den Status Quo des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Auch bietet das Regionaltreffen reichlich Gelegenheit für persönliche Begegnungen und einen regen Austausch.

Agenda:

10:00 Uhr: Begrüßung durch Christine Diener und Philipp Külz (RSM Ebner Stolz) und den BCM

Vortrag 1: „Strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen – Die Aufgabe eines Compliance-Management-Systems und dessen strafmildernde Wirkung aus staatsanwaltschaftlicher Sicht“

Referenten: Christine Diener, Rechtsanwältin, Compliance Officer (TÜV), RSM Ebner Stolz

Philipp Külz, Rechtsanwalt, Strafverteidiger, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA), RSM Ebner Stolz

Unternehmen und ihre Leitungsorgane stehen zunehmend im Fokus von Strafverfolgungsbehörden. Christine Diener und Philipp Külz zeigen auf, dass ein funktionierendes Compliance-Management-System strafrechtliche Risiken minimieren kann, wenn es wirksam die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften sicherstellt.

Vortrag 2: „Hinweisgebersysteme im Test: welche Features bieten die führenden Anbieter und worauf sollte man bestehen oder getrost darauf verzichten?“

Referent: Dominik Hellweg, Head of Compliance, Heidelberger Druckmaschinen AG

Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz benötigen viele Unternehmen „geeignete Meldesysteme“. Herr Dominik Hellweg wird anhand konkreter Beispiele zeigen, was mittlerweile Trend und/oder State of the Art ist und man bei der Auswahl eines Anbieters beachten sollte um ein möglichst ausgereiftes Produkt zu erhalten, das die Compliance-Arbeit bestmöglich unterstützt.

12:15 – 13:00 Uhr: Mittagspause und Netzwerken

Vortrag 3: „Nachhaltigkeit: CSRD und CSDDD im Licht der Omnibus-Änderungsvorschläge und andere aktuelle Themen der Nachhaltigkeit wie die Entgelttransparenzrichtlinie“

Referent: Frieder Frasch, Sustainability Auditor IDW, RSM Ebner Stolz

Die sogenannten Omnibus-Richtlinien sehen unter anderem vor, den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen zu reduzieren, den Berichtsumfang zu verringern und die Erstanwendung der berichtspflichtigen Unternehmen um zwei Jahre zu verschieben. Frieder Frasch wird diese Themen aufgreifen und einen Überblick über das weitere Verfahren der Omnibus-Richtlinien sowie der Entgelttransparenzrichtlinie geben.

Vortrag 4: „Status Quo des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“

Referentin: Yvonne Hundsdörfer, Rechtsanwältin, Dipl. Finanzwirtin (FH), Compliance Officer (TÜV), RSM Ebner Stolz

Das Bundeskabinett hat kürzlich den Regierungsentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Yvonne Hundsdörfer wird Sie über die neuesten Entwicklungen dieses Regierungsentwurfs informieren.

Ausklang

Ende des Regionalgruppentreffens: 15:00 Uhr

 

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung bis einschließlich 21. November 2025 möglich ist.

Hinweis: Der Veranstaltungsort bei RSM Ebner Stolz in Stuttgart, ist ca. 2 Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt. Sofern Sie mit dem PKW anreisen, stehen in begrenzter Anzahl kostenfreie Parkplätze bei RSM Ebner Stolz in der Tiefgarage zur Verfügung. Möchten Sie einen Parkplatz in Anspruch nehmen, schreiben Sie nach Ihrer Anmeldung bitte eine kurze Mail an: info@compliance-verband.de.

 

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    Für Mitglieder kostenfrei.
    Für Nichtmitglieder ist eine einmalige kostenfreie Teilnahme möglich.

    Weiterhin bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Teilnahme für Dienstleister, Berater oder sonstige Personen, die nicht in Unternehmen, Verbänden, Non-profit-Organisationen oder vergleichbaren Institutionen mit der Wahrnehmung von Compliance-Themen beauftragt sind (siehe §3 der Satzung), leider nicht möglich ist. Dies gilt auch für die Förderpartner des BCM.

    Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist eine Weitergabe von Name, Funktion und Unternehmen an den Gastgeber der Veranstaltung verbunden.

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    Die Veranstaltungen des BCM dienen dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung der Teilnehmenden untereinander. Daher werden Ihre Anmeldedaten wie Name, Firma und Funktion auch für eine Teilnehmendenliste genutzt, die bei den Veranstaltungen auch für andere Teilnehmende sichtbar ist. Wenn Sie das nicht wünschen, informieren Sie uns bitte unter info@compliance-verband.de. Darüber hinaus wird die Teilnehmendenliste zur Veranstaltungsorganisation auch dem Gastgeber der Veranstaltung übermittelt.

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