„Kooperationen zur Abfederung wirtschaftlicher Risiken – Etablierte Freiräume und Praxistipps zur Vermeidung kartellrechtlicher Fallstricke“
In wirtschaftlich herausfordernden Zeiten suchen viele Unternehmen nach Möglichkeiten für Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen. Eine Möglichkeit, um solche positiven Effekte zu erzielen, ist die Bildung von Kooperationen mit anderen Unternehmen, mitunter mit direkten Wettbewerbern.
Das Kartellrecht bietet einen etablierten Rahmen für eine Vielzahl von Konstellationen, in denen Unternehmen (selbst wenn sie in Konkurrenz zueinander stehen) kartellrechtskonform zusammenarbeiten können. Beispiele für etablierte Freiräume sind Kooperationen im Bereich Forschung & Entwicklung, gemeinsamer Einkauf und Logistik oder gemeinsame Produktion. Aber auch die Zusammenarbeit in anderen Bereichen, wie z.B. Lizenzvereinbarungen, Bildung von Arbeits-/Bietergemeinschaften oder Technologiepools, sind bei sorgfältiger Strukturierung kartellrechtlich häufig möglich – sei es über vertragliche Vereinbarungen oder Gemeinschaftsunternehmen.
Im Rahmen der Veranstaltung erhalten Sie praxisorientierte Tipps, welche Grundregeln bei der Bildung von Kooperationen aus kartellrechtlicher Sicht zu beachten sind, welche Fallstricke zu vermeiden sind und wie die Einbindung der Fachseite in die kartellrechtskonforme Ausgestaltung von Kooperationen gelingt. Denn häufig ist es so, dass Rechtsabteilungen erst zu einem späten Zeitpunkt – typischerweise nach dem Beginn der Zusammenarbeit und häufig erst bei Auftreten von „Problemen“ – konsultiert werden. Ist die Rechtsabteilung jedoch bereits in der Planungsphase einer Kooperation eingebunden, lassen sich durch eine kartellrechtskonforme Strukturierung in der Regel typische Fallstricke vermeiden.
Referenten:
Dr. Gregor Schiffers, LL.M. Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Tätigkeitsbereich: Kartellrecht und Compliance
Dr. Sebastian Konrads, LL.M. Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Tätigkeitsbereich: Kartellrecht und Compliance
Gemeinsam mit unserem Förderpartner Kapellmann Rechtsanwälte freuen wir uns über Ihre Anmeldung bis einschließlich Freitag, 20. Juni 2025.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehemendenzahl auf 20 Personen begrenzt ist. BCM-Mitglieder werden bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigt.