Die mit Cybercrime verbundenen Compliance Risiken sind in aller Munde und betroffen sind alle Unternehmen. Wie aber verhält sich ein Unternehmen, wenn es zum Ernstfall kommt? Welche Möglichkeiten zur Risikoprävention gibt es aus compliance-rechtlicher Perspektive? Welche Lösungsansätze gibt es, wenn bei einer Cybererpressung eine Lösegeldzahlung die einzige Alternative für das Überleben des Unternehmens zu sein scheint? Birgt die Zahlung von Lösegeld Strafbarkeitsrisiken und wenn ja welche? Diesen und weiteren Fragen möchten wir bei unserem nächsten Netzwerktreffen der Regionalgruppe Nord zum Thema: „Straf- und zivilrechtliche Haftungsrisiken bei der Prävention und Abwehr von Cybererpressungen“ nachgehen.
Wir freuen uns dabei auf die Impulsvorträge von ausgesprochenen Experten im Bereich Cyberkriminalität: Referieren werden Herr RA Dr. Peter Dickstein zum Thema „Ausgestaltung von Auflagen in der Cyberversicherung“, Herr Andreas Persihl zu „Cybererpressungen – Lösegeldzahlung oder Insolvenz“ sowie die Gastgeber Herr RA Prinzenberg und Herr RA Dr. Pragal zum Thema „Straf- und zivilrechtliche Haftungsrisiken bei der Prävention von Cybererpressungen“.
Bitte meldet euch verbindlich bis zum 21. März an – die Plätze sind begrenzt.