Der Einsatz von externen Honorarkräften ist für Unternehmen unverzichtbar – insbesondere bei hochqualifizierten Tätigkeiten, etwa in der IT, in der Projektorganisationen oder bei spezialisierten Beratungsleistungen. Das ist per se nicht verboten. Die Anforderungen an einen rechtskonformen Fremdpersonal-Einsatz durch die Rechtsprechung haben sich aber erheblich verändert. Zudem ist nun die Aufdeckungswahrscheinlichkeit von kritischen Beauftragungskonstellationen nochmals deutlich erhöht worden. Nachdem bereits die Deutsche Rentenversicherung mit einem KI-Tool für Regel-Betriebsprüfungen ausgestattet wurde, hat der Gesetzgeber durch die Reform des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes die Befugnisse und die Fähigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls erheblich erweitert. Ziel des Gesetzgebers ist es ausdrücklich, die Aufdeckung von nicht rechtskonformen Fremdpersonaleinsätzen zu intensivieren und dadurch das Beitragsaufkommen der Sozialversicherung zu erhöhen. Die Zollkontrollen betreffen nicht nur klassische gewerblichen Branchen, sondern verstärkt auch hochqualifizierte Dienstleistungen und projektbasierte Fremdpersonaleinsätze.
Für Compliance-Verantwortliche und die Geschäftsleitung stellt sich daher in Zukunft die Frage, wie die von ihnen eingerichtete Fremdpersonal-Compliance auch in Anlassbetriebsprüfungen des Zolls standhält, wie sie sich hierauf am besten vorbereiten können und wie man sich im Fall der Fälle verhalten sollte. Dies insbesondere von dem Hintergrund, dass die Grenzen zwischen Prüfung und Ermittlung immer mehr verschwimmen und sich die Frage stellt, ob und in welchem Umfang überhaupt eine Mitwirkungspflicht besteht.
Im Rahmen des Coaching Days werden die aktuellen Entwicklungen aus arbeitsrechtlicher und strafrechtlicher Perspektive beleuchtet und diskutiert, wie Unternehmen ihre Compliance-Strukturen und Prüfprozesse für den Fremdpersonal-Einsatz anpassen sollten.
Agenda:
1. Anforderungen an einen rechtskonformen Fremdpersonal-Einsatz
2. Erweiterung der Fähigkeiten und Befugnisse des Zolls – Prüfung oder bereits Ermittlung?
3. Vorbereitung der Compliance-Prozesse auf Betriebsprüfungen der DRV und des Zolls
4. Wie verhalte ich mich richtig, wenn der Zoll kommt?
Der Coaching Day wird gestaltet von Jan-Patrick Vogel, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Taylor Wessing in Frankfurt mit besonderem Fokus auf den rechtskonformen Einsatz von Fremdpersonal, sowie Dr. Jan-Lieven Stöcklein, Rechtsanwalt bei Taylor Wessing und spezialisiert auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie interne Untersuchungen. Gemeinsam bilden die beiden die bei der Fremdpersonal-Compliance wichtigen Schnittstellen zwischen Arbeits- und Strafrecht ab und führen die Teilnehmer mit „Best Practices“ aus ihrer Beratungspraxis durch die Veranstaltung.
Beim anschließenden Get-together bietet sich die Gelegenheit, die diskutierten Themen weiter zu vertiefen und sich mit den Teilnehmenden auszutauschen.
Gemeinsam mit unserem Förderpartner Taylor Wessing freuen wir uns über Ihre Anmeldung bis zum 1. Oktober 2026.