Fachkundenachweis gem. § 15 HinSchG – Organisation und Ausstattung der „internen Meldestelle“ gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

§ 15 Abs. 2 HinSchG schreibt vor, dass Unternehmen dafür Sorge zu tragen haben, dass die mit der Wahrnehmung der Aufgaben der internen Meldestelle befassten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Compliance Officer, die die internen Meldestellen ihrer Unternehmen betreiben, sind daher faktisch verpflichtet, sich in diesem Bereich fortzubilden und einen angemessenen Nachweis über ihre Fachkunde vorzuhalten.

Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten von AGS Legal bietet der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e.V. seinen Mitgliedern 2025 erstmals die kostenfreie Möglichkeit, diese notwendige Fachkunde zu erlangen.

In unserem Seminar wird die Fachkunde i.S.d. § 15 Abs. 2 HinSchG vermittelt, die sich vor allem an dem Gesetzeszweck sowie an den praktischen Anforderungen an eine interne Meldestelle orientiert. Die Veranstaltung deckt die Grundlagen des HinSchG ab, beleuchtet die Rolle und Aufgaben der internen Meldestelle, die Pflichten der Mitarbeiter sowie den Umgang mit Meldungen und Folgemaßnahmen. Praktische Hinweise zur Aufarbeitung interner Untersuchungen und ein Praxisbericht runden das Programm ab.

Alle Teilnehmer der hybrid durchgeführten Veranstaltung erhalten eine Bestätigung über ihre Teilnahme.

Agenda:

  1. Überblick über das HinSchG
  2. Die interne Meldestelle – Aufgaben
  3. Die Pflichten der für die Meldestelle tätigen Personen
  4. Umgang mit internen Meldungen
  5. Entscheidung über Folgemaßnahmen – Spotlight
  6. Aufarbeitung der Meldung – Interne Untersuchung Spotlight
  7. Praxisberichte – Erfahrungen aus der Unternehmenswelt

Für diese Veranstaltung gibt es im Moment keine freien Plätze mehr. Eine Anmeldung für den 27.02. ist zurzeit nicht mehr möglich. Wir informieren hier, wenn Plätze frei werden. Schauen Sie gern zu einem späteren Zeitpunkt nochmal vorbei.

Das Format wird am 23.10.2025 in der gleiche Form erneut angeboten. Melden Sie sich hier dafür an.