Fachkundenachweis gem. § 15 HinSchG – Organisation und Ausstattung der „internen Meldestelle“ gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

§ 15 Abs. 2 HinSchG schreibt vor, dass Unternehmen dafür Sorge zu tragen haben, dass die mit der Wahrnehmung der Aufgaben der internen Meldestelle befassten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen. Compliance Officer, die die internen Meldestellen ihrer Unternehmen betreiben, sind daher faktisch verpflichtet, sich in diesem Bereich fortzubilden und einen angemessenen Nachweis über ihre Fachkunde vorzuhalten.

Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten von AGS Legal bietet der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) e.V. seinen Mitgliedern 2025 erstmals die kostenfreie Möglichkeit, diese notwendige Fachkunde zu erlangen.

In unserem Seminar wird die Fachkunde i.S.d. § 15 Abs. 2 HinSchG vermittelt, die sich vor allem an dem Gesetzeszweck sowie an den praktischen Anforderungen an eine interne Meldestelle orientiert. Die Veranstaltung deckt die Grundlagen des HinSchG ab, beleuchtet die Rolle und Aufgaben der internen Meldestelle, die Pflichten der Mitarbeiter sowie den Umgang mit Meldungen und Folgemaßnahmen. Praktische Hinweise zur Aufarbeitung interner Untersuchungen und ein Praxisbericht runden das Programm ab.

Alle Teilnehmer der hybrid durchgeführten Veranstaltung erhalten eine Bestätigung über ihre Teilnahme.

Agenda:

  1. Überblick über das HinSchG
  2. Die interne Meldestelle – Aufgaben
  3. Die Pflichten der für die Meldestelle tätigen Personen
  4. Umgang mit internen Meldungen
  5. Entscheidung über Folgemaßnahmen – Spotlight
  6. Aufarbeitung der Meldung – Interne Untersuchung Spotlight
  7. Praxisberichte – Erfahrungen aus der Unternehmenswelt

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung bis einschließlich Donnerstag, den 20. Februar 2025, möglich ist. An der Veranstaltung können ausschließlich BCM-Mitglieder teilnehmen.

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    Der Zugang zur Mitgliederversammlung gilt nur für Mitglieder des BCM. Die Teilnahme von Förderpartnern ist nicht möglich, da diese gemäß der Satzung (§ 3) keine Mitglieder sind.

    Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist eine Weitergabe von Name, Funktion und Unternehmen an den Gastgeber der Veranstaltung verbunden.

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    Die Veranstaltungen des BCM dienen dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung der Teilnehmenden untereinander. Daher werden Ihre Anmeldedaten wie Name, Firma und Funktion auch für eine Teilnehmendenliste genutzt, die bei den Veranstaltungen auch für andere Teilnehmende sichtbar ist. Wenn Sie das nicht wünschen, informieren Sie uns bitte unter info@compliance-verband.de. Darüber hinaus wird die Teilnehmendenliste zur Veranstaltungsorganisation auch dem Gastgeber der Veranstaltung übermittelt.

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