Online: „#MeToo“- Fälle: Herausforderung für Unternehmen

#MeToo“-Fälle stellen Unternehmen nicht nur moralisch, sondern auch rechtlich vor komplexe Herausforderungen: Wann ist ein Verhalten strafbar und wann ist es „nur“ unangemessen? Wann hat der Arbeitgeber selbst tätig zu werden, und wenn ja wie? Oder gibt es Konstellationen, wo er sich heraushalten darf oder sogar muss? Wie lassen sich rechtliche Risiken minimieren und gleichzeitig ein respektvolles Arbeitsumfeld schaffen?

Wir laden Sie herzlich zu unserem Fach-Event ein, das sich speziell an Compliance-Manager richtet. Gemeinsam mit erfahrenen Straf- und Arbeitsrechtsexperten beleuchten wir praxisnah:

• Die strafrechtlichen und arbeitsrechtlichen Dimensionen von „#MeToo“-Fällen,
Handlungsspielräume bei Vorwürfen ohne Straftatbestand,
rechtssichere Untersuchungen von MeToo-Fällen
Präventions– und (arbeitsrechtliche) Reaktionsstrategien für Unternehmen.

Diskutieren Sie mit Prof. Dr. Björn Gercke (Gercke Wollschläger) und Dr. Marcus Richter (GÖRG) über eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit.

Gemeinsam mit unserem Förderpartner Gercke Wollschläger freuen wir uns über Ihre Anmeldung bis einschließlich Dienstag, den 28. Januar 2025.

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    Für Mitglieder kostenfrei.
    Für Nichtmitglieder ist eine einmalige kostenfreie Teilnahme möglich.

    Weiterhin bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Teilnahme für Dienstleister, Berater oder sonstige Personen, die nicht in Unternehmen, Verbänden, Non-profit-Organisationen oder vergleichbaren Institutionen mit der Wahrnehmung von Compliance-Themen beauftragt sind (siehe §3 der Satzung), leider nicht möglich ist. Dies gilt auch für die Förderpartner des BCM.

    Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist eine Weitergabe von Name, Funktion und Unternehmen an den Gastgeber der Veranstaltung verbunden.

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    Die Veranstaltungen des BCM dienen dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung der Teilnehmenden untereinander. Daher werden Ihre Anmeldedaten wie Name, Firma und Funktion auch für eine Teilnehmendenliste genutzt, die bei den Veranstaltungen auch für andere Teilnehmende sichtbar ist. Wenn Sie das nicht wünschen, informieren Sie uns bitte unter info@compliance-verband.de. Darüber hinaus wird die Teilnehmendenliste zur Veranstaltungsorganisation auch dem Gastgeber der Veranstaltung übermittelt.

    Bei digitalen Veranstaltungsformaten nutzen wir die Dienste von Microsoft Teams. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten einschließlich Ihrer E-Mail-Adresse auch für andere Teilnehmende sichtbar sind. Die Nutzung von Microsoft Teams erfolgt über den Zugang unseres Dienstleisters Quadriga Media Berlin GmbH. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie in der Datenschutzerklärung von Quadriga und in der Datenschutzrichtlinie von Microsoft. Darüber hinaus erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten nach den Maßgaben unserer Datenschutzordnung.

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