Online: BCM Coaching Day – Vergütung unter Druck: EU-Transparenzregeln und ihre praktische Umsetzung

Vergütung unter Druck: EU-Transparenzregeln und ihre praktische Umsetzung – Pflichten, Risiken und Perspektiven. Was jetzt auf Unternehmen zukommt.

Unter dem Einfluss der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie (EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970/EU)) ist in den vergangenen Jahren eine deutliche Verschärfung der regulatorischen Rahmenbedingungen im Bereich Vergütung zu verzeichnen. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen und erhöht damit den Handlungsdruck für Unternehmen bereits jetzt spürbar. Damit rückt ein Thema in den Fokus, das in Deutschland zwar seit Langem bekannt ist, nun jedoch erheblich an Bedeutung gewinnt: Es geht längst nicht mehr nur um klassische Gleichbehandlungsfragen, sondern um einen zentralen Baustein moderner HR- und Compliance-Strukturen.

Die neuen Anforderungen verpflichten Unternehmen nicht nur zu mehr Transparenz, sondern insbesondere zu einer systematischen Überprüfung ihrer Vergütungsstrukturen. Im Mittelpunkt stehen dabei belastbare Bewertungskriterien in Bezug auf gleiche und gleichwertige Arbeit, fundierte Pay Equity Analysen sowie die Fähigkeit, Entgeltunterschiede objektiv und nachvollziehbar zu begründen. Gleichzeitig wirft die Umsetzung komplexe datenschutzrechtliche Fragen auf – etwa im Umgang mit sensiblen Vergütungsdaten und internen Auswertungen im Rahmen der Auskunft-, Offenlegungs- und Berichtspflicht. Wer hier ohne Konzept arbeitet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Schadensersatzforderungen. Ein Risikofeld, das angesichts aktueller Rechtsprechungsentwicklungen auf europäischer Ebene an Brisanz gewinnt.

In der Praxis zeigt sich, dass viele Unternehmen bislang vor allem Einzelaspekte adressieren, während strukturelle Herausforderungen – wie die Harmonisierung von Vergütungssystemen, die Qualität von Bewertungsmaßstäben oder die rechtssichere Datennutzung – häufig unterschätzt werden.

Vor diesem Hintergrund beleuchten Dr. Sara Thienhaus (Fachanwältin für Arbeitsrecht, Frankfurt am Main), Teresa Kischner LL.M. (Rechtsanwältin im Bereich Technology, Media & Telcoms, Frankfurt am Main) und Paul Schulz (Senior Manager im Bereich HR Consulting bei Lurse AG) die Entgelttransparenzrichtlinie aus arbeits-, datenschutz- und compliance-rechtlicher Perspektive.

Im Fokus stehen u.a. folgende Fragen:

• Welche konkreten Pflichten ergeben sich für Unternehmen?
• Welche datenschutzrechtlichen Grenzen sind zu beachten?
• Wie lassen sich Pay Equity Analysen rechtssicher und praktikabel umsetzen?

Darüber hinaus zeigen wir auf, wie Unternehmen sich strukturiert vorbereiten und Risiken frühzeitig und langfristig minimieren können.

Gemeinsam mit unserem Förderpartner Taylor Wessing freuen wir uns über Ihre Anmeldung bis 15. Mai 2026.

Zum Anmeldeformular

    Mitgliedschaft *
    Anrede *
    Titel
    Vorname *
    Nachname *
    Firma *
    Position *
    E-Mail *
    Teilnahmebedingungen *

    Für Mitglieder kostenfrei.
    Für Nichtmitglieder ist eine einmalige kostenfreie Teilnahme möglich.

    Weiterhin bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Teilnahme für Dienstleister, Berater oder sonstige Personen, die nicht in Unternehmen, Verbänden, Non-profit-Organisationen oder vergleichbaren Institutionen mit der Wahrnehmung von Compliance-Themen beauftragt sind (siehe §3 der Satzung), leider nicht möglich ist. Dies gilt auch für die Förderpartner des BCM.

    Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist eine Weitergabe von Name, Funktion und Unternehmen an den Gastgeber der Veranstaltung verbunden.

    Datenschutzhinweis *

    Die Veranstaltungen des BCM dienen dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung der Teilnehmenden untereinander. Daher werden Ihre Anmeldedaten wie Name, Firma und Funktion auch für eine Teilnehmendenliste genutzt, die bei den Veranstaltungen auch für andere Teilnehmende sichtbar ist. Wenn Sie das nicht wünschen, informieren Sie uns bitte unter info@compliance-verband.de. Darüber hinaus wird die Teilnehmendenliste zur Veranstaltungsorganisation auch dem Gastgeber der Veranstaltung übermittelt.

    Bei digitalen Veranstaltungsformaten nutzen wir die Dienste von Microsoft Teams. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten einschließlich Ihrer E-Mail-Adresse auch für andere Teilnehmende sichtbar sind. Die Nutzung von Microsoft Teams erfolgt über den Zugang unseres Dienstleisters Quadriga Media Berlin GmbH. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie in der Datenschutzerklärung von Quadriga und in der Datenschutzrichtlinie von Microsoft. Darüber hinaus erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten nach den Maßgaben unserer Datenschutzordnung.

    Zum Abmeldeformular