Steuerstrafrecht ist kein abgeschottetes Spezialgebiet, das nur Steuerabteilungen und externe Berater betrifft. Für Compliance-Verantwortliche im Unternehmen stellen steuerliche Mitwirkungs-, Anzeige- und Erklärungspflichten ein (oft unerkannt) wichtiges Frühwarnsystem dar – und eine Quelle zur Identifikation und Bewertung unternehmensinterner Risiken – auch in nicht steuerlichen Bereichen.
Ob DAC6-Meldepflichten, die Pflicht zur Berichtigung von Steuererklärungen (§ 153 AO), die Benennung von Zahlungsempfängern (§ 160 AO) oder die Behandlung von Zahlungen an und die Errichtungen von Betriebsstätten oder Auslandsgesellschaften – überall dort, wo steuerlich relevante Daten gesammelt, bewertet und gemeldet werden müssen, bestehen auch compliance-relevante Risikodeterminanten.
Aus steuerlichen Reporting- und Erklärungspflichten ergeben sich nicht nur mögliche straf- oder bußgeldbewehrte Risiken. Vielmehr bieten sie wertvolle Anknüpfungspunkte für das allgemeine Compliance-Monitoring: Wo stimmen Datenflüsse nicht, wo fehlt Dokumentation, wo wird nicht reagiert, obwohl eine Meldepflicht besteht?
Der Vortrag gibt einen Überblick über die Schnittstellen zwischen Steuerstrafrecht und Unternehmens-Compliance. Behandelt werden u. a.:
- Steuerliche Pflichten als Compliance-Indikatoren: Welche steuerlich relevanten Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten liefern Anhaltspunkte für strukturelle Risiken im Unternehmen?
- § 153 AO und Hinweisgebersysteme: Wie funktioniert das Zusammenspiel zwischen steuerlicher Berichtigungspflicht und interner Aufklärungspflicht?
- § 160 AO und Drittzahlungen: Warum sind undokumentierte Beraterzahlungen und Drittempfänger ein Hotspot für steuerstrafrechtliche und compliance-relevante Risiken?
- Betriebsstätten im Konzern: Wie führen fehlende Substanz und unklare Funktionen von Auslandsgesellschaften zu compliance- und strafrechtlich relevanter Exponierung?
- Risiken aus der Lohnbuchhaltung: Zwischen Steuerhinterziehung und Sozialabgebenbetrug
Ziel des Vortrags ist es, Compliance-Beauftragten einen klaren, knappen Kompass an die Hand zu geben: Was sollte ich als Compliance-Officer über steuerliche Pflichten und steuerstrafrechtliche Risiken wissen? Welche Themen gehören in meine Risikoanalyse – und wo endet meine Verantwortung zugunsten spezialisierter Steuerfunktionen im Unternehmen?
Referenten:
- Rechtsanwalt / Dipl.-Fw. Rainer Biesgen ist Partner bei Wessing & Partner und ausgewiesener Experte im Steuerstrafrecht. Nach Stationen in der Finanzverwaltung, als Staatsanwalt und Richter berät und verteidigt er seit vielen Jahren Mandanten in steuerstrafrechtlichen Verfahren, bei Selbstanzeigen, Betriebsprüfungen sowie Einspruchs- und Klageverfahren. Er ist Lehrbeauftragter für Steuerstrafrecht an der Universität Düsseldorf und Mitglied des Prüfungsausschusses für die Steuerberaterprüfung.
- Rechtsanwalt Philipp J. Butler, LL.B. ist Partner bei Wessing & Partner. Er berät und verteidigt Unternehmen, Kommunen und Einzelpersonen, insbesondere in Steuerstrafverfahren, bei internen Untersuchungen sowie in komplexen und medienwirksamen Ermittlungsverfahren. Vor seiner Tätigkeit im Strafrecht war er in der steuerlichen Unternehmens- und Nachfolgeberatung tätig.
Gemeinsam mit unserem Förderpartner Wessing & Partner Rechstanwälte freuen wir uns über Ihre Anmeldung bis einschließlich Montag, den 1. September 2025.