Online: BCM Coaching Day „Stichtag 2026: Das neue EU-Umweltstrafrecht – Neue Risiken, neue Pflichten für Compliance“

Am 20. Mai 2024 ist die neue EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Umweltschutz (2024/1203/EU) in Kraft getreten und verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten zu umfassenden Anpassungen im Umweltstrafrecht bis spätestens 21. Mai 2026. Die Neuerungen erfassen Unternehmen aller Branchen und bringen weitreichende Änderungen sowie einen erheblichen Compliance-Bedarf mit sich. Parallel dazu stehen weitere EU-Regelwerke – wie die Omnibus-Verordnung und die vorgeschlagene CSDDD – kurz vor einer endgültigen Umsetzung.

 

Kernpunkte:

 

  1. Schwerpunkt Umweltstrafrechtsrichtlinie 2024/1203/EU
    • Neue und ausgeweitete Straftatbestände
    • Verschärfte Haftung: Strafrahmen für natürliche und juristische Personen, Nebenfolgen (z.B. Genehmigungsentzug, Ausschluss von Ausschreibungen)
    • Anpassungspflichten für Unternehmen jeder Branche
    • Praktische Herausforderungen für Compliance
  2. Behördliche Strukturen und Verfahrenspraxis
    • Konkret: Wer ermittelt, wer ist zuständig, wie laufen Umweltstrafverfahren ab?
    • Besonderheiten bei behördlichen Kontrollen und der Verteidigung im Umweltstrafverfahren
    • Worauf sollten Compliance-Officer organisatorisch und praktisch vorbereitet sein?
  3. Omnibus-Verordnung & CSDDD – Ausblick auf den Bußgeldrahmen
    • Neuerungen zur Bußgeldstruktur
    • Auswirkungen insbesondere auf das Compliance-Monitoring und die Risikobewertung
  4. Greenwashing
    • Greenwashing als wachsendes Strafbarkeits- und Reputationsrisiko
    • Bestehende und neue Anforderungen an Kommunikation, Reports und Kontrolle
  5. Handlungsempfehlungen für Compliance-Beauftragte
    • Welche Maßnahmen sind jetzt nötig?
    • Integration der neuen Vorgaben in das Compliance-Management-System von Unternehmen

 

Der Vortrag richtet sich an Compliance-Officer, Führungskräfte und Mitarbeitende im Bereich Compliance und Recht. Wir erläutern die wichtigsten Neuerungen, deren Hintergründe und geben konkrete Empfehlungen für die Vorbereitung in Unternehmen.

Referenten:

  • Rechtsanwalt Dr. Matthias Dann, LL.M., ist Spezialist für Arzt- und Medizinstrafrecht, Umweltstrafverfahren sowie Criminal Compliance. Er berät und vertritt Unternehmen, Einrichtungen und Einzelpersonen im Gesundheitswesen sowie in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren. Matthias Dann ist seit 2012 Partner bei Wessing & Partner, lehrt regelmäßig im Compliance-Bereich und promovierte an der Universität Bonn.
  • Rechtsanwalt Dr. Jonathan Rüschendorf ist spezialisiert auf Wirtschaftsstrafverfahren, Internal Investigations und Compliance-Beratung. Er berät und vertritt Unternehmen und Einzelpersonen. Jonathan Rüschendorf studierte in München und Edinburgh, promovierte in Bochum und ist seit letztem Jahr Partner bei Wessing & Partner.
  • Rechtsanwältin Meike Hanisch berät Unternehmen sowie Einzelpersonen im Wirtschaftsstrafrecht und Umweltstrafverfahren. Sie spezialisierte sich schon während ihres Studiums und ihres Referendariats auf das Strafrecht und sammelte Erfahrung in internationalen Großkanzleien sowie in der Rechtsabteilung eines internationalen Unternehmens.

 

 

Gemeinsam mit unserem Förderpartner Wessing & Partner Rechstanwälte freuen wir uns über Ihre Anmeldung bis einschließlich Dienstag, den 9. September 2025.