Die Kartellbehörden verfolgen vermehrt Kartellverstöße durch öffentliche Unternehmenskommunikation (sog. „Signalling“). So wurde in den letzten Jahren durch die Europäische Kommission, das Bundeskartellamt und die britische Wettbewerbsbehörde u.a. gegen Unternehmen aus der Zementindustrie und Reedereiwirtschaft ermittelt – sie wurden angewiesen, bestimmte öffentliche Äußerungen zu unterlassen.
Anfang 2024 hat die Europäische Kommission Durchsuchungen bei Reifenherstellern aufgrund des Verdachts einer unzulässigen Abstimmung durch Signalling, insbesondere im Rahmen von „Earnings Calls“, durchgeführt. Das Unternehmen Michelin hat dagegen geklagt und das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) hat nun zum Thema Signalling eine wichtige Orientierung gegeben. Europäische Kommission und EuG betonen, dass auch bei bestehenden (gesetzlichen) Berichtspflichten die Grenzen des Signalling zu beachten sind.
Im Rahmen dieses Coaching Days erhalten Sie einen praxisorientierten Überblick zu den von der Europäischen Kommission und dem EuG gesetzten Anforderungen an kartellrechtskonforme Unternehmenskommunikation gegenüber der Öffentlichkeit. Sie erhalten Praxistipps, wie eine unverfängliche Unternehmenskommunikation trotzdem gelingen kann, um den (gesetzlichen) Berichtspflichten zu genügen und zugleich die kartellrechtlichen Grenzen zu wahren.
Gemeinsam mit unserem Förderpartner Kapellmann Rechtsanwälte freuen wir uns über Ihre Anmeldung bis einschlißlich Montag, 8. Dezember 2025.