Die geplante Reform des Umweltstrafrechts zur Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie befindet sich aktuell in der finalen Phase des Gesetzgebungsverfahrens und wird die strafrechtliche Risikolage für Unternehmen mit umweltrelevanten Anlagen, Stoffen oder Abfällen grundlegend verändern. Erstmals soll das Ökosystem als eigenständiges Schutzgut anerkannt werden, zahlreiche Delikte werden zu Eignungsdelikten umgestaltet. Die Strafbarkeit rückt damit spürbar vom nachweisbaren Erfolg hin zum bloß gefährlichen Verhalten. Auch der Versuch soll künftig nahezu durchgängig strafbar sein.
Zusätzlich verschärft die Reform die Sanktionspraxis erheblich: Verbandsgeldbußen sollen deliktsübergreifend auf bis zu 40 Millionen Euro bei vorsätzlichen Taten steigen – eine Vervierfachung des bisherigen Höchstmaßes. Neue Straftatbestände, etwa zur Zufuhr von Energie wie Lärm und Wärme als Tatmittel, erweitern zugleich den Kreis strafbaren Verhaltens. Für Unternehmen wird das Umweltstrafrecht damit zu einem konkreten, nicht mehr zu vernachlässigenden Haftungsrisiko.
Dieser BCM Coaching Daygibt einen praxisnahen Überblick über die reformierten Straftatbestände und hilft Unternehmen, umweltbezogene Compliance- und Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und angemessen mit ihnen umzugehen. Vermittelt werden die unternehmensrelevanten Grundlagen des reformierten Umweltstrafrechts – von den neuen Schutzgütern über die vorverlagerte Strafbarkeit bis zur verschärften Verbandshaftung nach § 30 OWiG.
Die Veranstaltung richtet sich an Verantwortliche in Geschäftsleitung, Compliance und Umweltmanagement.
Referierende:
Dr. Matthias Dann
Dr. Jonathan Rüschendorf
Gemeinsam mit unserem Förderpartner Wessing & Partner freuen wir uns über Ihre Anmeldung bis zum 6. November 2026.