Online: BCM Coaching Day „Reform des Umweltstrafrechts 2026 – Neue Risiken, neue Pflichten für Unternehmen“

Die geplante Reform des Umweltstrafrechts zur Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie befindet sich aktuell in der finalen Phase des Gesetzgebungsverfahrens und wird die strafrechtliche Risikolage für Unternehmen mit umweltrelevanten Anlagen, Stoffen oder Abfällen grundlegend verändern. Erstmals soll das Ökosystem als eigenständiges Schutzgut anerkannt werden, zahlreiche Delikte werden zu Eignungsdelikten umgestaltet. Die Strafbarkeit rückt damit spürbar vom nachweisbaren Erfolg hin zum bloß gefährlichen Verhalten. Auch der Versuch soll künftig nahezu durchgängig strafbar sein.

Zusätzlich verschärft die Reform die Sanktionspraxis erheblich: Verbandsgeldbußen sollen deliktsübergreifend auf bis zu 40 Millionen Euro bei vorsätzlichen Taten steigen – eine Vervierfachung des bisherigen Höchstmaßes. Neue Straftatbestände, etwa zur Zufuhr von Energie wie Lärm und Wärme als Tatmittel, erweitern zugleich den Kreis strafbaren Verhaltens. Für Unternehmen wird das Umweltstrafrecht damit zu einem konkreten, nicht mehr zu vernachlässigenden Haftungsrisiko.

Dieser BCM Coaching Daygibt einen praxisnahen Überblick über die reformierten Straftatbestände und hilft Unternehmen, umweltbezogene Compliance- und Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und angemessen mit ihnen umzugehen. Vermittelt werden die unternehmensrelevanten Grundlagen des reformierten Umweltstrafrechts – von den neuen Schutzgütern über die vorverlagerte Strafbarkeit bis zur verschärften Verbandshaftung nach § 30 OWiG.

Die Veranstaltung richtet sich an Verantwortliche in Geschäftsleitung, Compliance und Umweltmanagement.

Referierende:
Dr. Matthias Dann
Dr. Jonathan Rüschendorf

 

Gemeinsam mit unserem Förderpartner Wessing & Partner freuen wir uns über Ihre Anmeldung bis zum 6. November 2026.

Zum Anmeldeformular

    Mitgliedschaft *
    Anrede *
    Titel
    Vorname *
    Nachname *
    Firma *
    Position *
    E-Mail *
    Teilnahmebedingungen *

    Für Mitglieder kostenfrei.
    Für Nichtmitglieder ist eine einmalige kostenfreie Teilnahme möglich.

    Weiterhin bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Teilnahme für Dienstleister, Berater oder sonstige Personen, die nicht in Unternehmen, Verbänden, Non-profit-Organisationen oder vergleichbaren Institutionen mit der Wahrnehmung von Compliance-Themen beauftragt sind (siehe §3 der Satzung), leider nicht möglich ist. Dies gilt auch für die Förderpartner des BCM.

    Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist eine Weitergabe von Name, Funktion und Unternehmen an den Gastgeber der Veranstaltung verbunden.

    Datenschutzhinweis *

    Die Veranstaltungen des BCM dienen dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung der Teilnehmenden untereinander. Daher werden Ihre Anmeldedaten wie Name, Firma und Funktion auch für eine Teilnehmendenliste genutzt, die bei den Veranstaltungen auch für andere Teilnehmende sichtbar ist. Wenn Sie das nicht wünschen, informieren Sie uns bitte unter info@compliance-verband.de. Darüber hinaus wird die Teilnehmendenliste zur Veranstaltungsorganisation auch dem Gastgeber der Veranstaltung übermittelt.

    Bei digitalen Veranstaltungsformaten nutzen wir die Dienste von Microsoft Teams. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten einschließlich Ihrer E-Mail-Adresse auch für andere Teilnehmende sichtbar sind. Die Nutzung von Microsoft Teams erfolgt über den Zugang unseres Dienstleisters Quadriga Media Berlin GmbH. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie in der Datenschutzerklärung von Quadriga und in der Datenschutzrichtlinie von Microsoft. Darüber hinaus erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten nach den Maßgaben unserer Datenschutzordnung.

    Zum Abmeldeformular