Am 17. Oktober 2025 hat das BMJV den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie (2024/1203/EU) veröffentlicht. Neben einer Erweiterung bestehender Straftatbestände sind deutlich verschärfte Sanktionen vorgesehen. Im Fall der Umsetzung entstehen neue Haftungsrisiken – insbesondere für Unternehmen sämtlicher Branchen. Die Reform soll nicht nur das StGB erfassen, sondern ebenso tiefgreifende Anpassungen im Nebenstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht herbeiführen. Zentral sind u.a. die Einführung des „Ökosystems“ als Schutzgut, die Ausweitung abstrakter Gefährdungsdelikte, die Ausdehnung der Versuchsstrafbarkeit und eine signifikante Erhöhung der Verbandsgeldbußen.
Themenschwerpunkte:
1. Überblick und wesentliche Neuerungen
- Neue Straftatbestände und Schutzgüter
- Erhöhung von Haftungsrisiken, insbesondere für Unternehmen
- Neuerungen zu Energieimmissionen und Produkthaftung
2. Kritik aus Verbands- und Unternehmenspraxis
- Abwägung von Umweltschutzinteressen mit rechtsstaatlichen und wirtschaftlichen Anforderungen
- Konflikte um Begriffsbestimmungen, Strafzumessung und Bußgeldrahmen
3. Handlungsempfehlungen für die Unternehmenspraxis
- Vorbereitung auf verschärfte straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Anforderungen
- Integration der regulatorischen Neuerungen in Compliance- und Risikomanagementsysteme
Der Vortrag beleuchtet die zentralen Reforminhalte und deren Implikationen für Unternehmen. Aktuelle Stellungnahmen wie offene Gesetzgebungsfragen werden einbezogen.
Referenten:
- Rechtsanwältin Meike Hanisch berät Unternehmen sowie Einzelpersonen im Wirtschaftsstrafrecht und Umweltstrafverfahren. Sie spezialisierte sich schon während ihres Studiums und ihres Referendariats auf das Strafrecht und sammelte Erfahrung in internationalen Großkanzleien sowie in der Rechtsabteilung eines internationalen Unternehmens.
- Rechtsanwalt Dr. Matthias Dann, LL.M., ist Spezialist für Arzt- und Medizinstrafrecht, Arbeits- und Umweltstrafverfahren sowie Criminal Compliance. Er berät und vertritt Unternehmen, Einrichtungen und Einzelpersonen im Gesundheitswesen sowie in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren. Matthias Dann ist seit 2012 Partner bei Wessing & Partner, lehrt regelmäßig im Compliance-Bereich und promovierte an der Universität Bonn.
- Rechtsanwalt Dr. Jonathan Rüschendorf ist spezialisiert auf Wirtschaftsstrafverfahren, Internal Investigations und Compliance-Beratung. Er berät und vertritt Unternehmen und Einzelpersonen. Jonathan Rüschendorf studierte in München und Edinburgh, promovierte in Bochum und ist seit 2024 Partner bei Wessing & Partner.
Gemeinsam mit unserem Förderpartner Wessing und Partner Rechtsanwälte freuen wir und über Ihre Anmeldung bis einschließlich 3. Februar 2026.