Online: BCM Coaching Day: Joint Ventures und Konsortien – Wie navigiere ich gemeinsame Projekte mit anderen Unternehmen durch die kartellrechtlichen Fallstricke?

Der Berufsverband der Compliance Manager (BCM) lädt gemeinsam mit dem Förderpartner Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB zum Coaching Day (online) am 01. Oktober 2026, von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, ein.

Große Projekte lassen sich regelmäßig nur zusammen stemmen, nicht allein – das ist die Rechtfertigung für Arbeitsgemeinschaften und Konsortien sowie Joint Ventures. Unter anderem bei Bauprojekten (z.B. im Anlagenbau), verstärkt in der Rüstungsindustrie, auch bei Versicherungen und Finanzierungen wird dieses Argument genutzt. Häufig unterfallen solche „Konsortien“ nicht nur dem Kartellverbot sondern zusätzlich – abhängig von der genauen Ausgestaltung und der Umsatzerlöse der beteiligten Unternehmen – der Fusionskontrolle (sog. Doppelkontrolle).

Wir erläutern die kartellrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Zulässigkeit von Konsortien und Joint Ventures und geben praxisorientierte Tipps zur kartellrechtskonformen Strukturierung im Vorfeld eines solchen Projekts. Dabei werden wir insbesondere auf aktuelle Fälle, u.a. aus den Bereichen erneuerbare Energien, Bauprojekte und Rüstungsindustrie, eingehen, um Ihnen einen möglichst praxisnahen Überblick zu geben.

Referent:

Dr. Gregor Schiffers, LL.M. (Pennsylvania), Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Tätigkeitsbereich: Kartellrecht und Compliance

Gemeinsam mit unserem Förderpartner Kapellmann und Partner freuen wir uns über Ihre Anmeldung bis zum 29. September 2026.

Zum Anmeldeformular

    Mitgliedschaft *
    Anrede *
    Titel
    Vorname *
    Nachname *
    Firma *
    Position *
    E-Mail *
    Teilnahmebedingungen *

    Für Mitglieder kostenfrei.
    Für Nichtmitglieder ist eine einmalige kostenfreie Teilnahme möglich.

    Weiterhin bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Teilnahme für Dienstleister, Berater oder sonstige Personen, die nicht in Unternehmen, Verbänden, Non-profit-Organisationen oder vergleichbaren Institutionen mit der Wahrnehmung von Compliance-Themen beauftragt sind (siehe §3 der Satzung), leider nicht möglich ist. Dies gilt auch für die Förderpartner des BCM.

    Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist eine Weitergabe von Name, Funktion und Unternehmen an den Gastgeber der Veranstaltung verbunden.

    Datenschutzhinweis *

    Die Veranstaltungen des BCM dienen dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung der Teilnehmenden untereinander. Daher werden Ihre Anmeldedaten wie Name, Firma und Funktion auch für eine Teilnehmendenliste genutzt, die bei den Veranstaltungen auch für andere Teilnehmende sichtbar ist. Wenn Sie das nicht wünschen, informieren Sie uns bitte unter info@compliance-verband.de. Darüber hinaus wird die Teilnehmendenliste zur Veranstaltungsorganisation auch dem Gastgeber der Veranstaltung übermittelt.

    Bei digitalen Veranstaltungsformaten nutzen wir die Dienste von Microsoft Teams. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten einschließlich Ihrer E-Mail-Adresse auch für andere Teilnehmende sichtbar sind. Die Nutzung von Microsoft Teams erfolgt über den Zugang unseres Dienstleisters Quadriga Media Berlin GmbH. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie in der Datenschutzerklärung von Quadriga und in der Datenschutzrichtlinie von Microsoft. Darüber hinaus erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten nach den Maßgaben unserer Datenschutzordnung.

    Zum Abmeldeformular