Online: BCM Coaching Day – Ich sehe den Wald vor lauter Anforderungen nicht.“ – Von der Verwirrung zur Umsetzung: EUDR verstehen!

Die ESG-Berichterstattung stellt Unternehmen vor viele Herausforderungen: Welche Daten sind wirklich wichtig? Wie kann man eine aussagekräftige Wesentlichkeitsanalyse durchführen? Wie lässt sich die Berichterstattung effizient umsetzen, ohne den Überblick zu verlieren?

Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bringt gestaffelt ab Ende 2025 entscheidende Änderungen für Unternehmen.
Gleichzeitig wird aktuell über eine mögliche Verschiebung diskutiert, die für Unternehmen neue Chancen, aber auch neue Unsicherheiten schafft.

Im Webinar erhalten Sie daher einen Überblick zu:

  • 𝗥𝗲𝗰𝗵𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻 𝗚𝗿𝘂𝗻𝗱𝗹𝗮𝗴𝗲𝗻 & 𝗔𝗻𝘄𝗲𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴𝘀𝗯𝗲𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵: Welche Rohstoffe und Produkte sind betroffen? Welche Übergangsfristen gelten?
  • 𝗦𝗼𝗿𝗴𝗳𝗮𝗹𝘁𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝗗𝗲𝘁𝗮𝗶𝗹: Dreistufiger Due-Diligence-Prozess mit Geodaten, Risikobewertung und Risikominderung.
  • 𝗗𝗼𝗸𝘂𝗺𝗲𝗻𝘁𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻 & 𝗘𝗨-𝗜𝗻𝗳𝗼𝗿𝗺𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻𝘀𝘀𝘆𝘀𝘁𝗲𝗺: Wie funktioniert die Sorgfaltserklärung? Welche Daten müssen Unternehmen hinterlegen?

Referent:

Steffen Schrod, Product Compliance Experte, asseso AG

Herr Schrod ist ausgewiesener Experte für die Umsetzung der EUDR im Bereich Holzprodukte. Mit seiner Praxis-Erfahrung in der Produkt-Compliance-Beratung unterstützt er Unternehmen dabei, regulatorische Anforderungen effizient und praxisnah umzusetzen.

 

Gemeinsam mit unserem Förderpartner asseso AG freuen wir uns über Ihre Anmeldung bis einschließlich Dienstag, den 2. Dezember 2025.

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    Für Mitglieder kostenfrei.
    Für Nichtmitglieder ist eine einmalige kostenfreie Teilnahme möglich.

    Weiterhin bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Teilnahme für Dienstleister, Berater oder sonstige Personen, die nicht in Unternehmen, Verbänden, Non-profit-Organisationen oder vergleichbaren Institutionen mit der Wahrnehmung von Compliance-Themen beauftragt sind (siehe §3 der Satzung), leider nicht möglich ist. Dies gilt auch für die Förderpartner des BCM.

    Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist eine Weitergabe von Name, Funktion und Unternehmen an den Gastgeber der Veranstaltung verbunden.

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    Die Veranstaltungen des BCM dienen dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung der Teilnehmenden untereinander. Daher werden Ihre Anmeldedaten wie Name, Firma und Funktion auch für eine Teilnehmendenliste genutzt, die bei den Veranstaltungen auch für andere Teilnehmende sichtbar ist. Wenn Sie das nicht wünschen, informieren Sie uns bitte unter info@compliance-verband.de. Darüber hinaus wird die Teilnehmendenliste zur Veranstaltungsorganisation auch dem Gastgeber der Veranstaltung übermittelt.

    Bei digitalen Veranstaltungsformaten nutzen wir die Dienste von Microsoft Teams. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten einschließlich Ihrer E-Mail-Adresse auch für andere Teilnehmende sichtbar sind. Die Nutzung von Microsoft Teams erfolgt über den Zugang unseres Dienstleisters Quadriga Media Berlin GmbH. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie in der Datenschutzerklärung von Quadriga und in der Datenschutzrichtlinie von Microsoft. Darüber hinaus erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten nach den Maßgaben unserer Datenschutzordnung.

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