Online: BCM Coaching Day – Betriebsratsbegünstigung: Arbeits- und strafrechtliche Compliance-Risiken bei der Betriebsratsvergütung erkennen und vermeiden

In den vergangenen Jahren hat sich – ausgelöst durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs im sog. VW-Urteil – das strafrechtliche Risiko für Geschäftsleitungen und Personalverantwortliche bei Verstößen gegen das Betriebsverfassungsrecht deutlich ins öffentliche und innerbetriebliche Bewusstsein verschoben. Die darauf folgenden gesetzlichen Anpassungen haben jedoch nicht zu der von vielen Unternehmensleitungen erhofften Entschärfung der Haftungsrisiken geführt. Im Gegenteil: Die Anforderungen sind komplex geblieben, die persönlichen Risiken für Geschäftsführung und HR real.

In der arbeitsrechtlichen Praxis zeigt sich, dass der Fokus häufig zu eng auf Fragen der Betriebsratsvergütung und der Karriereentwicklung von Betriebsratsmitgliedern gerichtet ist. Andere, ebenfalls strafrechtlich relevante Compliance-Themen der Mitbestimmung – etwa der Umgang mit Arbeitszeitkonten, betriebsratsbedingter Mehrarbeit, Reisezeiten oder Sonderleistungen – werden dagegen regelmäßig nicht systematisch geprüft.

Ein weiterer, oft unterschätzter Aspekt: Strafverfahren entstehen in der Praxis selten zufällig, sondern häufig infolge von:

  • Strafanzeigen (auch anonym) durch Mitarbeitende,
  • internen Konflikten im Unternehmen,
  • Eskalationen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat oder
  • Folgeprüfungen im Rahmen arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen.

Vor diesem Hintergrund beleuchten Dr. Andreas M. Schönhöft (Partner, Hamburg) und Dr. David Rieks (Partner bei YPOG und Fachanwalt für Strafrecht) die Mitbestimmung aus arbeits- und strafrechtlicher Perspektive.

Im Mittelpunkt stehen dabei u.a. folgende Fragen:

  • Welche strafrechtlichen Risiken bestehen realistisch – und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit einer Strafverfolgung
  • Wie sollten Unternehmen und Verantwortliche reagieren, wenn Ermittlungen eingeleitet werden?
  • Wie lassen sich typische Problemfelder der Betriebsratsbegünstigung präventiv und rechtssicher gestalten?

Darüber hinaus zeigen die Referenten auf, wie Unternehmen mit bereits bestehenden oder zurückliegenden strafrechtlich relevanten Sachverhalten im Bereich der Mitbestimmung umgehen sollten:

  • wie Sachverhalte strukturiert und rechtssicher aufgearbeitet werden,
  • welche Rolle interne Prüfungen und externe Gutachten spielen können,
  • wo die rechtlichen Grenzen von Aufklärung und Dokumentation liegen und
  • wie sich Risiken für Geschäftsleitung und HR begrenzen lassen, ohne neue Haftungsrisiken zu erzeugen

 

Gemeinsam mit unserem Förderpartner Pusch Wahlig Workplace Law freuen wir uns über Ihre Anmeldung bis 19. Mai 2026.

Zum Anmeldeformular

    Mitgliedschaft *
    Anrede *
    Titel
    Vorname *
    Nachname *
    Firma *
    Position *
    E-Mail *
    Teilnahmebedingungen *

    Für Mitglieder kostenfrei.
    Für Nichtmitglieder ist eine einmalige kostenfreie Teilnahme möglich.

    Weiterhin bitten wir um Ihr Verständnis, dass eine Teilnahme für Dienstleister, Berater oder sonstige Personen, die nicht in Unternehmen, Verbänden, Non-profit-Organisationen oder vergleichbaren Institutionen mit der Wahrnehmung von Compliance-Themen beauftragt sind (siehe §3 der Satzung), leider nicht möglich ist. Dies gilt auch für die Förderpartner des BCM.

    Mit der Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist eine Weitergabe von Name, Funktion und Unternehmen an den Gastgeber der Veranstaltung verbunden.

    Datenschutzhinweis *

    Die Veranstaltungen des BCM dienen dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung der Teilnehmenden untereinander. Daher werden Ihre Anmeldedaten wie Name, Firma und Funktion auch für eine Teilnehmendenliste genutzt, die bei den Veranstaltungen auch für andere Teilnehmende sichtbar ist. Wenn Sie das nicht wünschen, informieren Sie uns bitte unter info@compliance-verband.de. Darüber hinaus wird die Teilnehmendenliste zur Veranstaltungsorganisation auch dem Gastgeber der Veranstaltung übermittelt.

    Bei digitalen Veranstaltungsformaten nutzen wir die Dienste von Microsoft Teams. Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten einschließlich Ihrer E-Mail-Adresse auch für andere Teilnehmende sichtbar sind. Die Nutzung von Microsoft Teams erfolgt über den Zugang unseres Dienstleisters Quadriga Media Berlin GmbH. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie in der Datenschutzerklärung von Quadriga und in der Datenschutzrichtlinie von Microsoft. Darüber hinaus erfolgt die Verarbeitung Ihrer Daten nach den Maßgaben unserer Datenschutzordnung.

    Zum Abmeldeformular